Das neue Immobilienrecht in der Türkei (03.05.2012 in Kraft getreten am 18.05.2012)

 

fotoliaNeue Regelungen für Ausländer 

Das türkische Parlament hat am 03.05.2012 das neue Türkische Immobilienrecht  verabschiedet (Gesetz Nr. 6302 - Gesetzestext in Türkisch). Die neuen gesetzlichen Regelungen sind am 18.05.2012 in Kraft getreten (einige Vorschriften treten erst ab dem 18.05.2012 in Kraft).

Obwohl die neuen gesetzlichen Regelungen den Immobilienerwerb durch Ausländer erleichtern soll, wurde in der Übergangsphase (aufgrund eines Runderlasses vom 05.06.2012) der Immobilienerwerb durch Ausländer zunächst gestoppt (stand 28.07.2012). Die Grundbuchämter (tapu daireleri) wurden mit der Anordnung des Ministeriums für Umwelt und Städteplanung - Cevre ve Sehircilik Bakanligi) - angewiesen, vorerst keine Eintragungen und Auflassungen vorzunehmen (stand 28.07.2012).

Der neue Runderlass vom 06.08.2012 - 1734/2012/12  hat diese Ungewisseheit nunmehr aufgehoben, so dass die Grundbuchämter ihre Arbeit wieder aufgenommen haben.

Der Eigentumserwerb-Stopp  für Ausländer ist eine vorübergehende Regelung und soll nach dem zu erwartenden Erlass des Ministerrates (Bakanlar Kurulu Karari) wieder aufgehoben werden. Bis der Erlass des Ministerraten vorliegt, herrscht eine Ungewissheit und Unsicherheit bei den ausländischen Immobilienerwerbern.

Für ausländische Eigentumserwerber hat diese Aussetzung der Bearbeitung der Eigentumsübertragung (Tapu-Stopp, Bearbeitungsstopp) durch die Grundbuchämter zur Folge, dass eine wirksame Eingetumsübertragung nicht durchgeführt werden kann.  Es wird jedoch beobachtet, dass trotz dieser Ungewissheit viele Urlauber  sich für einen Eigentumserwerb in der Türkei entschieden und Anzahlungen leisten ( so z.B. aufgrund von notariellen (Vor-) Kaufverträgen).  Diese Vorgehensweise birgt erhebliche Gefahren und sollte möglichst vermieden werden.

Sollten Sie bereits eine Immobilie gefunden und sich zum Kauf entschlossen haben, so zeigen wir Ihnen gerne, wie Sie die Risiken minimieren und (in der Übergangsphase) dennoch die Immobilie rechtssicher erwerben können.