Unser Service für Rechtsanwälte mit türkischen Mandanten / Rechtsfragen mit Türkeibezug

TätigkeitsschwerpunkteIn der anwaltlichen Beratungspraxis kommen zunehmend Rechtsfragen mit Türkeibezug vor, sei es, weil Sie türkische bzw. türkischstämmige Mandanten betreuen oder Ihre Mandantschaft in der Türkei eine private Immobilie erwerben will, Forderungen durchsetzen will oder in der Türkei wirtschaftlich tätig sein möchte.

Sie sind Spezialist in Ihren Tätigkeitsfeldern; wir kennen uns in Rechtsfragen mit Türkeibezug aus.

Wenn Ihr Interessenschwerpunkt oder Tätigkeitsschwerpunkt nicht in diesem Bereich liegt, kann die Einarbeitung und Recherche einen erheblichen Arbeitsaufwand nach sich ziehen. Um Ihre Mandantschaft umfassend beraten zu können (ohne die Mandantschaft aus der Hand zu geben), bieten wir bei speziellen Rechtsfragen* mit Türkeibezug mit Ihnen zusammen zu arbeiten und Sie bei der Betreuung Ihrer Mandantschaft zu unterstützen. Auf Wunsch wird diese Zusammenarbeit selbstverständlich vertraulich behandelt.

 

Zusätzliche Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer Istanbul als Rechtsanwalt "Avukat" für türkisches Recht

Rechtsanwalt Dr. PINARAK ist zugleich als Rechtsanwalt türkischen Rechts bei der Rechtsanwaltskammer Istanbul als "Avukat" zugelassen. Rechtsanwalt & Avukat Dr. PINARAK ist somit befugt sowohl in Deutschland als auch in der Türkei die Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" und "Avukat" zu führen und kann in beiden Ländern als "vollwertiger" Rechtsanwalt & Avukat tätig werden. Um diese Doppelqualifizierung zu erhalten, wurde nochmals die "Unibank" in Istanbul (Juristische Fakultät Istanbul - Istanbul Hukuk Fakültesi) gedrückt und das juristische Anerkennungs- und Prüfungsverfahren in der Türkei erfolgreich absolviert. 

 Unsere Leistungen (beispielhaft): 

  • Gestalltung von Eheverträgen
  • Erstellung eines Testaments (verfügungen von Todes wegen)
  • Erbrechtliche Auseinandersetzung
  • Durchführung eines Erbscheinerteilungsverfahrens
  • Anerkennung von deutschen Scheidungsurteilen in der Türkei
  • Forderungsbeitreibung in der Türkei
  • Immobilienerwerb (Kauf & Verkauf)
  • Firmegründung in der Türkei
  • Einsatz von Handelsvertretern (Vertragsgestaltung o.ä.)

 

Im Rahmen der Zusammenarbeit bieten wir in den vorgennaten Fällen umfassende Unterstützung an.